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Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 3. April 2022
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wurde an die geltenden Vorgaben des Bundes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
Die aktuellen Verordnungen sind bis zum 30.04.22 gültig und hier zu finden:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Trotzdem sollte unser Ziel sein, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Daher bitte ich alle Sportler, weiterhin Vorsicht walten zu lassen, sich nach Möglichkeit regelmäßig zu testen und auch bei leichten Symptomen, den Trainingsbetrieb fernzubleiben.
Sportliche Grüße
Der Vorstand
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