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Coronaschutzmaßnahmen ab dem 24.11.2021 in NRW
Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung NRW am 24.11.2021 ist der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich künftig nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Dazu zählt auch die Sporthalle in Bödexen deren Träger die Stadt Höxter ist. Schüler:innen (bis einschließlich 15 Jahre) gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und sind von der 2G Regel ausgenommen.
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