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Coronaschutzmaßnahmen ab dem 20.08.2021 in NRW
Liebe Sportler:innen,
ab dem 20.08.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Für uns im Sport gelten nun die 3 G (geimpft, getestet, genesen) ab einer NRW- Landesinzidenz von 35. Auch jetzt, wo wir in NRW deutlich über der Inzidenz von 35 liegen, ist also eine Sportausübung nach wie vor möglich. Die Übungsleiter werden abfragen, ab alle Teilnehmer genesen oder geimpft sind. Wer nicht geimpft ist, muss einen Test vorlegen (nicht älter als 48 Stunden). Wer keinen negativen Test vorweisen kann, dem wird der Zugang zum Sportangebot verwehrt
.
Bei Schülern reicht der Schülerausweis aus. Durch den Umstand, dass diese in der Schule getestet werden gilt dies gem. Coronaschutzverordnung als entsprechender Nachweis.
Die Luca App werden wir vorerst weiter nutzen.
Sportliche Grüße
Der Vorstand.
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