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Coronaschutzverordnung - gültig ab 28. Dezember 2021

Liebe Mitglieder,

zurzeit befinden wir uns zwar in den Weihnachtsferien, trotzdem möchte ich auf die neue Coronaschutzverordnung hinweisen, die ab dem 28.12.2021 in NRW gilt. Die neuen Regeln betreffen auch den TuS bzw. die Sportausübung in den Innenräumen.

In der Sporthalle gilt nun 2G+. Zitat: „Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten (Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen) müssen Genesene und Geimpfte einen negativen Schnelltest-Nachweis mit sich führen.“

 

Da nicht ganz klar ist, ob geboostert als 2G+ zählt, welche Tests zulässig sind und wie die Übungsleiter:innen das alles kontrollieren sollen, bleibt die Sporthalle erstmal geschlossen, bis eine andere Verordnung in Kraft tritt.

 

Sportliche Grüße

Der Vorstand

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 27.12.2021.


Langsames Hochfahren des Sportbetriebes

Hallo liebe Sportler*innen,
es gibt Neuigkeiten von der Stadt Höxter. Die Stadt Höxter hat uns erlaubt, wieder gemeinsam unseren sportlichen Aktivitäten nachzugehen. Wir können ab sofort auf dem Geneartionenplatz / Bolzplatz Bödexen und auf dem Vorplatz vor der Sporthalle draußen kontaktfreien Sport ausüben. Walken, Joggen oder ähnliches ist erstmal nicht erlaubt. Dazu muss die Inzidenz noch weiter sinken (unter 50). Die Gruppen sind begrenzt auf max. 20 Personen (inkl. Übungsleiter, exkl. Genesene und Geimpfte). Eine Nachverfolgung muss gewährleistet sein. Am besten mit der Luca APP, für die es einen QR-Code vom TuS gibt. Diesen sende ich gleich in die Gruppe. Sollte jemand kein entsprechendes Handy haben, oder die App fehlt, muss eine händische Liste für diese Personen geführt werden. Abstandregeln und Hygienemaßnahmen gelten natürlich weiterhin.

Sportliche Grüße
Der Vorstand

Luca QR Code

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 18.05.2021.


Schließung der Sporthalle bis (mindestens) einschließlich 10.01.2021

Nach der seit dem 01.12.2020 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen weiterhin unzulässig. Aus diesem Grund bleiben alle Sportanlagen und Sporthallen der Stadt Höxter für diese Zwecke geschlossen.

 Nur der Individualsport im Freien ist alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen zulässig.

 

Sporthalle bleibt geschlossen

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 03.12.2020.


Archiv:

Turn- und Sportverein Bödexen-Fürstenau

NEWS von TuS:

50-jähriges Jubiläum
Wir möchten unser 50 jähriges Vereinsjubiläum gebührend feiern und planen dazu verschiedene Veranstaltungen.
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