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Coronaschutzverordnung - gültig ab 28. Dezember 2021
Liebe Mitglieder,
zurzeit befinden wir uns zwar in den Weihnachtsferien, trotzdem möchte ich auf die neue Coronaschutzverordnung hinweisen, die ab dem 28.12.2021 in NRW gilt. Die neuen Regeln betreffen auch den TuS bzw. die Sportausübung in den Innenräumen.
In der Sporthalle gilt nun 2G+. Zitat: „Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten (Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen) müssen Genesene und Geimpfte einen negativen Schnelltest-Nachweis mit sich führen.“
Da nicht ganz klar ist, ob geboostert als 2G+ zählt, welche Tests zulässig sind und wie die Übungsleiter:innen das alles kontrollieren sollen, bleibt die Sporthalle erstmal geschlossen, bis eine andere Verordnung in Kraft tritt.
Sportliche Grüße
Der Vorstand
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