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Coronaschutz-Anordnung der Stadt Höxter - Sportanlagen im Außenbereich und Sporthallen

Auf den städtischen Sportanlagen im Außenbereich darf Sport unter folgenden Voraussetzungen ausgeübt werden:

 

  1. kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  2. Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Test und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
  3. Kontaktsport mit bis zu 25 Kindern/Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren plus 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ohne Test
    die einfache Rückverfolgbarkeit sollte sichergestellt werden
  1. bis zu 1.000 Zuschauern (höchstens ein Drittel der regulären Zuschauerkapazität) mit fest zugewiesenem Sitz- und Stehplatz, Mindestabstand und einfacher Rückverfolgbarkeit

 

Auch die Sporthallen sind für den Vereinssport wieder geöffnet. Hier gelten folgende Regeln:

 

  1. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand, negativem Test und einfacher Rückverfolgbarkeit
  2. Kontaktsport mit bis zu 12 Personen unabhängig vom Alter, negativem Test und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
  3. bis zu 500 Zuschauern mit fest zugewiesenem Sitz- und Stehplatz, Mindestabstand, negativem Test und besonderer Rückverfolgbarkeit

 

Geimpfte oder Genesene zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit.

 

Die Rückverfolgbarkeit ist durch die Übungsleiter/die Aufsichtspersonen sicherzustellen (beispielsweise mit der Luca App), ebenso die Prüfung des Vorhandenseins von Tests. Werden für die Rückverfolgbarkeit Teilnehmerlisten geführt, sind diese vier Wochen lang aufzubewahren.

Beim Erfordernis der besonderen Rückverfolgbarkeit ist ein Sitzplanverzeichnis zu führen.

 

Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus! Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können (Kontaktsport drinnen).

 

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 6 der Coronaschutzverordnung vom 26.05.2021und des Mindestabstandes zulässig.

In den Räumen ist eine medizinische Maske (in Ausnahmefällen eine Alltagsmaske) zu tragen (ausgenommen beim Duschen).

 

 

Die Stadt Höxter weist darauf hin, dass

 

• die Regeln strikt einzuhalten sind

• die Sportler nach wie vor vorsichtig agieren sollen

• unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten sind.

 

Sollten Verstöße gegen die genannten Vorgaben festgestellt werden, behält sich die Stadt Höxter eine sofortige Schließung der Sportanlage/Sporthalle vor.

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 07.06.2021.


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