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Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 3. April 2022

Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wurde an die geltenden Vorgaben des Bundes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Die aktuellen Verordnungen sind bis zum 30.04.22 gültig und hier zu finden:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Trotzdem sollte unser Ziel sein, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Daher bitte ich alle Sportler, weiterhin Vorsicht walten zu lassen, sich nach Möglichkeit regelmäßig zu testen und auch bei leichten Symptomen, den Trainingsbetrieb fernzubleiben.

 

Sportliche Grüße

Der Vorstand

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 05.04.2022.


Corona - Sport im Kreis Höxter - Update 05/2022

Hallo liebe Sportler:innen,

heute ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sport ist nun grundsätzlich mit 3G möglich. Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.

 

Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen evtl. geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

 

Weiter Informationen dazu unter:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

 

Sportliche Grüße

Der Vorstand

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 04.03.2022.


Beschwingt durch die kalte Jahreszeit!

Mit gleich drei neuen Sportkursen will der Turn- und Sportverein Bödexen – Fürstenau beschwingt durch die kalte Jahreszeit starten. Ab dem 22. Februar können Interessierte an einem Hula-Hoop-Workout, einen Kantarea® – Cardio – Workout oder einen Jumping-Swing-Kurs teilnehmen. Jeder Kurs besteht aus je 5 Kurseinheiten zu je 45 Minuten und ist auch für Nichtmitglieder gedacht.

Kantaera:

Kursbeginn am 22.02.2022
jeweils Dienstags um 17.00 Uhr
Kosten für 5 Kurseinheiten je ca. 45 Minuten
12,- für Vereinsmitglieder
17,- für Nichtmitglieder

Hula-Hoop-Workout

Kursbeginn am 22.02.2022
jeweils Dienstags um 18.00 Uhr
jeweils Sonntags um 09.00 Uhr
Kosten für 5 Kurseinheiten je ca. 45 Minuten
12,- für Vereinsmitglieder
17,- für Nichtmitglieder

Mini-Jump-Swing

Kursbeginn am 22.02.2022
jeweils Dienstags um 19.00 Uhr
jeweils Sonntags um 10.00 Uhr
Kosten für 5 Kurseinheiten je ca. 45 Minuten
12,- für Vereinsmitglieder
17,- für Nichtmitglieder

 

 

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 08.02.2022.


Coronaschutzverordnung für Sportanlagen der Stadt Höxter- gültig ab 17. Januar 2022

Liebe Mitglieder,
ich möchte hiermit auf die neue Coronaschutzverordnung der Stadt Höxter hinweisen, die ab dem 17.01.2022 für die städtischen Sportanlagen gilt. Die neuen Regeln betreffen auch den TuS bzw. die Sportausübung in der Sporthalle Bödexen.
Sportliche Grüße
Der Vorstand

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 21.01.2022.


Coronaschutzverordnung - gültig ab 28. Dezember 2021

Liebe Mitglieder,

zurzeit befinden wir uns zwar in den Weihnachtsferien, trotzdem möchte ich auf die neue Coronaschutzverordnung hinweisen, die ab dem 28.12.2021 in NRW gilt. Die neuen Regeln betreffen auch den TuS bzw. die Sportausübung in den Innenräumen.

In der Sporthalle gilt nun 2G+. Zitat: „Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten (Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen) müssen Genesene und Geimpfte einen negativen Schnelltest-Nachweis mit sich führen.“

 

Da nicht ganz klar ist, ob geboostert als 2G+ zählt, welche Tests zulässig sind und wie die Übungsleiter:innen das alles kontrollieren sollen, bleibt die Sporthalle erstmal geschlossen, bis eine andere Verordnung in Kraft tritt.

 

Sportliche Grüße

Der Vorstand

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 27.12.2021.


Moving Kids starten wieder

Hallo liebe Eltern,
es gibt auch mal gute Nachrichten.

Wir können nach den Winterferien wieder die Sportgruppe für Kinder „Moving Kids“ für über fünfjährige anbieten. Wer interesse hat, meldet sich bitte beim Vorstand:

vorstand(at)tus-boe-fue.de

Moving Kids

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 01.12.2021.


Coronaschutzmaßnahmen ab dem 24.11.2021 in NRW

Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung NRW am 24.11.2021 ist der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich künftig nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Dazu zählt auch die Sporthalle in Bödexen deren Träger die Stadt Höxter ist. Schüler:innen (bis einschließlich 15 Jahre) gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und sind von der 2G Regel ausgenommen.

2G in Bödexen

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 25.11.2021.


Coronaschutzmaßnahmen ab dem 20.08.2021 in NRW

Liebe Sportler:innen,

ab dem 20.08.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.


Für uns im Sport gelten nun die 3 G (geimpft, getestet, genesen) ab einer NRW- Landesinzidenz von 35. Auch jetzt, wo wir in NRW deutlich über der Inzidenz von 35 liegen, ist also eine Sportausübung nach wie vor möglich. Die Übungsleiter werden abfragen, ab alle Teilnehmer genesen oder geimpft sind. Wer nicht geimpft ist, muss einen Test vorlegen (nicht älter als 48 Stunden). Wer keinen negativen Test vorweisen kann, dem wird der Zugang zum Sportangebot verwehrt

.
Bei Schülern reicht der Schülerausweis aus. Durch den Umstand, dass diese in der Schule getestet werden gilt dies gem. Coronaschutzverordnung als entsprechender Nachweis.

Die Luca App werden wir vorerst weiter nutzen.

Sportliche Grüße
Der Vorstand.

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 20.08.2021.


Coronaschutz-Anordnung der Stadt Höxter - Sportanlagen im Außenbereich und Sporthallen

Auf den städtischen Sportanlagen im Außenbereich darf Sport unter folgenden Voraussetzungen ausgeübt werden:

 

  1. kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  2. Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Test und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
  3. Kontaktsport mit bis zu 25 Kindern/Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren plus 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ohne Test
    die einfache Rückverfolgbarkeit sollte sichergestellt werden
  1. bis zu 1.000 Zuschauern (höchstens ein Drittel der regulären Zuschauerkapazität) mit fest zugewiesenem Sitz- und Stehplatz, Mindestabstand und einfacher Rückverfolgbarkeit

 

Auch die Sporthallen sind für den Vereinssport wieder geöffnet. Hier gelten folgende Regeln:

 

  1. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand, negativem Test und einfacher Rückverfolgbarkeit
  2. Kontaktsport mit bis zu 12 Personen unabhängig vom Alter, negativem Test und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
  3. bis zu 500 Zuschauern mit fest zugewiesenem Sitz- und Stehplatz, Mindestabstand, negativem Test und besonderer Rückverfolgbarkeit

 

Geimpfte oder Genesene zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit.

 

Die Rückverfolgbarkeit ist durch die Übungsleiter/die Aufsichtspersonen sicherzustellen (beispielsweise mit der Luca App), ebenso die Prüfung des Vorhandenseins von Tests. Werden für die Rückverfolgbarkeit Teilnehmerlisten geführt, sind diese vier Wochen lang aufzubewahren.

Beim Erfordernis der besonderen Rückverfolgbarkeit ist ein Sitzplanverzeichnis zu führen.

 

Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus! Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können (Kontaktsport drinnen).

 

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 6 der Coronaschutzverordnung vom 26.05.2021und des Mindestabstandes zulässig.

In den Räumen ist eine medizinische Maske (in Ausnahmefällen eine Alltagsmaske) zu tragen (ausgenommen beim Duschen).

 

 

Die Stadt Höxter weist darauf hin, dass

 

• die Regeln strikt einzuhalten sind

• die Sportler nach wie vor vorsichtig agieren sollen

• unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten sind.

 

Sollten Verstöße gegen die genannten Vorgaben festgestellt werden, behält sich die Stadt Höxter eine sofortige Schließung der Sportanlage/Sporthalle vor.

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 07.06.2021.


Langsames Hochfahren des Sportbetriebes

Hallo liebe Sportler*innen,
es gibt Neuigkeiten von der Stadt Höxter. Die Stadt Höxter hat uns erlaubt, wieder gemeinsam unseren sportlichen Aktivitäten nachzugehen. Wir können ab sofort auf dem Geneartionenplatz / Bolzplatz Bödexen und auf dem Vorplatz vor der Sporthalle draußen kontaktfreien Sport ausüben. Walken, Joggen oder ähnliches ist erstmal nicht erlaubt. Dazu muss die Inzidenz noch weiter sinken (unter 50). Die Gruppen sind begrenzt auf max. 20 Personen (inkl. Übungsleiter, exkl. Genesene und Geimpfte). Eine Nachverfolgung muss gewährleistet sein. Am besten mit der Luca APP, für die es einen QR-Code vom TuS gibt. Diesen sende ich gleich in die Gruppe. Sollte jemand kein entsprechendes Handy haben, oder die App fehlt, muss eine händische Liste für diese Personen geführt werden. Abstandregeln und Hygienemaßnahmen gelten natürlich weiterhin.

Sportliche Grüße
Der Vorstand

Luca QR Code

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 18.05.2021.


Archiv:

Turn- und Sportverein Bödexen-Fürstenau

NEWS von TuS:

50-jähriges Jubiläum
Wir möchten unser 50 jähriges Vereinsjubiläum gebührend feiern und planen dazu verschiedene Veranstaltungen.
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