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Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 3. April 2022

Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wurde an die geltenden Vorgaben des Bundes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Die aktuellen Verordnungen sind bis zum 30.04.22 gültig und hier zu finden:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Trotzdem sollte unser Ziel sein, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Daher bitte ich alle Sportler, weiterhin Vorsicht walten zu lassen, sich nach Möglichkeit regelmäßig zu testen und auch bei leichten Symptomen, den Trainingsbetrieb fernzubleiben.

 

Sportliche Grüße

Der Vorstand

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 05.04.2022.


Corona - Sport im Kreis Höxter - Update 05/2022

Hallo liebe Sportler:innen,

heute ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sport ist nun grundsätzlich mit 3G möglich. Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.

 

Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen evtl. geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

 

Weiter Informationen dazu unter:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

 

Sportliche Grüße

Der Vorstand

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 04.03.2022.


Coronaschutzverordnung für Sportanlagen der Stadt Höxter- gültig ab 17. Januar 2022

Liebe Mitglieder,
ich möchte hiermit auf die neue Coronaschutzverordnung der Stadt Höxter hinweisen, die ab dem 17.01.2022 für die städtischen Sportanlagen gilt. Die neuen Regeln betreffen auch den TuS bzw. die Sportausübung in der Sporthalle Bödexen.
Sportliche Grüße
Der Vorstand

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 21.01.2022.


Coronaschutzmaßnahmen ab dem 24.11.2021 in NRW

Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung NRW am 24.11.2021 ist der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich künftig nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Dazu zählt auch die Sporthalle in Bödexen deren Träger die Stadt Höxter ist. Schüler:innen (bis einschließlich 15 Jahre) gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und sind von der 2G Regel ausgenommen.

2G in Bödexen

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 25.11.2021.


Coronaschutzmaßnahmen ab dem 20.08.2021 in NRW

Liebe Sportler:innen,

ab dem 20.08.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.


Für uns im Sport gelten nun die 3 G (geimpft, getestet, genesen) ab einer NRW- Landesinzidenz von 35. Auch jetzt, wo wir in NRW deutlich über der Inzidenz von 35 liegen, ist also eine Sportausübung nach wie vor möglich. Die Übungsleiter werden abfragen, ab alle Teilnehmer genesen oder geimpft sind. Wer nicht geimpft ist, muss einen Test vorlegen (nicht älter als 48 Stunden). Wer keinen negativen Test vorweisen kann, dem wird der Zugang zum Sportangebot verwehrt

.
Bei Schülern reicht der Schülerausweis aus. Durch den Umstand, dass diese in der Schule getestet werden gilt dies gem. Coronaschutzverordnung als entsprechender Nachweis.

Die Luca App werden wir vorerst weiter nutzen.

Sportliche Grüße
Der Vorstand.

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 20.08.2021.


Coronaregeln Stufe 1 für Höxter

Coronaregeln Stufe 1 ab 25.06.2021

Orientierungshilfe

Coronaregeln Stufe 1

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 01.07.2021.


Coronaschutz-Anordnung der Stadt Höxter - Sportanlagen im Außenbereich und Sporthallen

Auf den städtischen Sportanlagen im Außenbereich darf Sport unter folgenden Voraussetzungen ausgeübt werden:

 

  1. kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  2. Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Test und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
  3. Kontaktsport mit bis zu 25 Kindern/Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren plus 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ohne Test
    die einfache Rückverfolgbarkeit sollte sichergestellt werden
  1. bis zu 1.000 Zuschauern (höchstens ein Drittel der regulären Zuschauerkapazität) mit fest zugewiesenem Sitz- und Stehplatz, Mindestabstand und einfacher Rückverfolgbarkeit

 

Auch die Sporthallen sind für den Vereinssport wieder geöffnet. Hier gelten folgende Regeln:

 

  1. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand, negativem Test und einfacher Rückverfolgbarkeit
  2. Kontaktsport mit bis zu 12 Personen unabhängig vom Alter, negativem Test und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
  3. bis zu 500 Zuschauern mit fest zugewiesenem Sitz- und Stehplatz, Mindestabstand, negativem Test und besonderer Rückverfolgbarkeit

 

Geimpfte oder Genesene zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit.

 

Die Rückverfolgbarkeit ist durch die Übungsleiter/die Aufsichtspersonen sicherzustellen (beispielsweise mit der Luca App), ebenso die Prüfung des Vorhandenseins von Tests. Werden für die Rückverfolgbarkeit Teilnehmerlisten geführt, sind diese vier Wochen lang aufzubewahren.

Beim Erfordernis der besonderen Rückverfolgbarkeit ist ein Sitzplanverzeichnis zu führen.

 

Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus! Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können (Kontaktsport drinnen).

 

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 6 der Coronaschutzverordnung vom 26.05.2021und des Mindestabstandes zulässig.

In den Räumen ist eine medizinische Maske (in Ausnahmefällen eine Alltagsmaske) zu tragen (ausgenommen beim Duschen).

 

 

Die Stadt Höxter weist darauf hin, dass

 

• die Regeln strikt einzuhalten sind

• die Sportler nach wie vor vorsichtig agieren sollen

• unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten sind.

 

Sollten Verstöße gegen die genannten Vorgaben festgestellt werden, behält sich die Stadt Höxter eine sofortige Schließung der Sportanlage/Sporthalle vor.

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 07.06.2021.


Corona und der Sport beim TuS Bödexen-Fürstenau - Update 05/2021

Hallo liebe Sportler*innen,

ab dem 15.05.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung, die weitreichende Lockerungen für den Sport vorsieht, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem weitere Lockerungen, für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.

Für alle drei Fälle haben wir die Tabelle des LSB NRW angefügt, die eine Übersicht über die entsprechenden Regeln für den Sport bietet.

Was bedeutet dies für den TuS? Leider ist es im Moment noch so, dass der Kreis Höxter über einer Inzidenz von 50 liegt und daher Sport im öffentlichen Raum noch nicht möglich ist. Sport auf Trainingsgeländen (Sportanlagen, Sportplätze, etc.) wäre jetzt (Inzidenz über 50) möglich. Leider verfügt der TuS nicht über so eine Sportanlage. Der TuS bittet daher noch um etwas Geduld bei seinen Mitgliedern.

Sportliche Grüße und bleibt alle gesund

Der Vorstand.

Regeln für den Sportbetrieb Inzidenz unter 50, Stand:14.5.2021.pdf

Regeln für den Sportbetrieb Inzidenz 50-100, Stand:14.5.2021.pdf

Regeln für den Sportbetrieb Inzidenz über 100, Stand:14.5.2021.pdf

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 16.05.2021.


Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Hallo liebe Sportler*innen,

es wurden Änderungen am Infektionschutzgesetz vorgenommen. 

Daher hier das "Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" zum Download.

vom 22. April 2021

Corona Virus Weltweit

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 25.04.2021.


Coronaschutz und der Sport

Hallo liebe Sportler*innen,


leider liegt der Vereinssport ja zurzeit immer noch „auf Eis“. Laut Corona Schutzverordnung dürfen:
• Personen allein
• Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
• Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
• Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
sich draußen sportlich betätigen.


Sport im Freien mit einer kleinen Gruppe von 10 Personen ist ab einen Inzidenzwert des Landes NRW von unter 50 gestattet. Derzeit liegt die Inzidenz bei 65,9.

Auch wenn Höxter schon unter einer Inzidenz von 50 liegt, es gilt der Inzidenzwert des Landes NRW!

Eine Öffnung der Sporthalle ist frühestens ab dem 22.03 in Sicht. Dazu muss aber die Inzidenz weiter sinken. Ich werde euch da auf den laufenden halten.


Weiterhin möchte ich gerne auf folgende Aktion des Kreissportbundes und der Flüchtlingsinitiative Welcome hinweisen.
Während den Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 15.-28. März 2021 werden gemeinsam zurückgelegten Kilometer gesammelt. Innerhalb von zwei Wochen soll so die Erde symbolisch umrundet werden. Jeder Kilometer zählt, egal ob Wandern, Laufen, Skaten, Fahrrad / E-Bike fahren, etc. Ergebnis kann dann (gerne mit Bild) auf der Webseite eingereicht werden.

Es würde mich freuen, wenn einige TuS –Kilometer zusammen kämen.

Sportliche Grüße
Der Vorstand

Newsletter erstellt von Klaus Schröder am 09.03.2021.


Archiv:

Turn- und Sportverein Bödexen-Fürstenau

NEWS von TuS:

50-jähriges Jubiläum
Wir möchten unser 50 jähriges Vereinsjubiläum gebührend feiern und planen dazu verschiedene Veranstaltungen.
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